Informationen zum Gutscheinhandling

Zuletzt aktualisiert vor 4 Jahren
Wenn Sie Gutscheine verkaufen gilt es Mehrzweck- (früher auch "Wertgutscheine") von Einzweckgutscheinen (früher auch "Sachgutscheine") zu unterscheiden. Einzeweckgutscheine beschreiben bereits eine genaue Leistung (z. B. 2 Übernachtungen inkl. Frühstück), Mehrzweckgutscheine werden über einen bestimmten Betrag (z. B. 200,-€) ausgestellt.

Mehrzweckgutscheine haben einen auf dem Gutschein ausgewiesenen Wert und können für mehrere Zwecke eingelöst werden. Folgerichtig steht erst bei der Einlösung fest, wofür er genutzt wird. Die Mehrwertsteuer wird bei Mehrzweckgutscheinen erst bei der Einlösung fällig, da erst zu diesem Zeitpunkt die Art der Leistungen, für die er eingelöst wird, bekannt ist. Beim Gutscheinverkauf selbst handelt es sich um einen sogenannten Zahlungsmitteltausch, der nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.

Aufgrund des einfacheren Handlings empfehlen wir die Nutzung von Mehrzweckgutscheinen.

Wenn Sie mit Gutscheinen arbeiten gibt es zwei getrennte Abläufe:


Bitte warten!

Bitte warten... es dauert eine Sekunde!