Was muss ich bei einem Ausfall der TSE tun?

Zuletzt aktualisiert vor ungefähr einem Monat

Ist auf einem Beleg keine Signatur sondern der Vermerk "TSE nicht erreichbar. Aus technischen Gründen wurde keine TSE Signatur erstellt." aufgedruckt, liegt ein Ausfall der TSE zum Zeitpunkt der Belegerstellung vor.

Sie können in diesem Fall wie gewohnt weiterarbeiten und Rechnungen/Belege erstellen. Fiskaly erhält bei jedem Fehler automatisch eine Meldung und wird sich zeitnah um die Behebung der Ursache kümmern.

Der Ausfall wird automatisiert in Ihrem Kassenjournal protokolliert und wird bei einer späteren Betriebsprüfung nicht beanstandet, da es sich um eine technische Störung handelt, die systembedingt sowohl bei Hardware als auch bei Cloud-TSE´s vorkommen kann.

Querverweis zum Anwendungserlass zu § 146a AO:

  • 7.1 Ausfallzeiten und –grund einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung sind zu dokumentieren (vgl. AEAO zu § 146a, Nr. 2.1.6). Diese Dokumentation kann auch automatisiert durch das elektronische Aufzeichnungssystem erfolgen.
  • 7.2 Kann das elektronische Aufzeichnungssystem ohne die funktionsfähige zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung weiterbetrieben werden, muss dieser Ausfall auf dem Beleg ersichtlich sein. Dies kann durch die fehlende Transaktionsnummer oder durch eine sonstige eindeutige Kennzeichnung erfolgen.
  • 7.3 Soweit der Ausfall lediglich die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung betrifft, wird es nicht beanstandet, wenn das elektronische Aufzeichnungssystem bis zur Beseitigung des Ausfallgrundes weiterhin genutzt wird. Die grundsätzliche Belegaus- gabepflicht bleibt von dem Ausfall unberührt, auch wenn nicht alle für den Beleg erforderlichen Werte (vgl. AEAO zu § 146a, Nr. 5.8) durch die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zur Verfügung gestellt werden. Die Belegangaben zu Datum und Uhrzeit müssen in diesem Fall von dem elektronischen Aufzeichnungssystem bereitgestellt werden.


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