Der neue DSGVO-konforme Meldeschein

Zuletzt aktualisiert vor 5 Jahren
Die DSGVO fordert eine separate Zustimmung zu jeder Verarbeitungstätigkeit. D. h. das aus einer Onlinebuchung, bei der der Gast seine Email Adresse angibt, keine weitere Zustimmung, z. B. zum Versand des Hotel-Newsletters oder Geburtstagsgrüßen, abgeleitet werden kann.

Weiterhin muss der Gast umfassend informiert und über seine Rechte aufgeklärt werden.

Um Ihnen den Arbeitsaufwand für die Umsetzung der DSGVO so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir einen Meldeschein erstellt, in dem Sie neben der Abfrage der üblichen Daten nach dem Bundesmeldegesetz auch weitergehende, freiwillige Zustimmungen abfragen können und Sie den Gast gleichzeitig über die Datenspeicherung informieren und aufklären.

Im oberen Teil werden die Daten nach Bundesmeldegesetz abgefragt:
Hinweis: Geschäftsreisende sind seit Einführung der DSGVO nicht mehr dazu verpflichtet Ihre Privatadresse anzugeben. Die Firmenanschrift ist ausreichend. Natürlich kann Ihr Gast auf Wunsch freiwillig seine Privatadresse angeben.

Im unteren Teil des Meldescheins werden die freiwilligen Zustimmungen abgefragt:



Die Zustimmung des Gastes kann in den Gaststammdaten gespeichert werden.

Auf der zweiten bzw. der Rückseite wird der Gast über die rechtlichen Grundlagen der Datenerhebung informiert:



Wir empfehlen in Ihren lokalen Druckeinstellungen die Funktion "beidseitiger Druck" bzw. Duplex-Druck zu aktivieren.

Da Meldescheine nach dem Bundesmeldegesetz nach Ablauf eines Jahres vernichtet werden müssen, gleichzeitig aber datenschutzrechtliche Zustimmungen dokumentiert werden müssen, befindet sich zwischen dem oberen und unteren Teil eine Trennlinie:



Der untere Teil kann einfach an der Trennlinie abgetrennt und separat archiviert werden. Um Ihnen die Archivierung zu erleichtern, wird die Reservierungsnummer mit aufgedruckt:




Um den neuen DSGVO-konformen Meldeschein zu aktivieren, öffnen Sie bitte Einstellungen > Grundeinstellungen und wählen Sie dort unter Meldeschein-Vorlage: "DSGVO Meldeschein 2018" aus.

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