Wofür benötige ich eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung?

Zuletzt aktualisiert vor 6 Jahren
Immer wenn Sie einen externen Dienstleister mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beauftragen, ist ist gemäß DSGVO der Abschluss einer sogenannten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vorgeschrieben.

Die Auftragsverarbeitung ermöglicht es, die Berechtigung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf einen Dienstleister (Auftragnehmer) zu übertragen.

Das dahinterliegende juristische Prinzip ist die sogenannte Privilegierung des Datenaustauschs zwischen Unternehmen und seinen Dienstleistern. Die Privilegierung ergibt sich aus Art. 4 Nr. 10 DSGVO, wonach Auftragsverarbeiter keine Dritten, sondern quasi der verlängerte Arm des Verantwortlichen, also Ihnen, sind.

In der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bekennen wir uns zu umfangreichen datenschutzrechtlichen Pflichten. Sie können unter nachfolgendem Link unsere Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ansehen und, falls nicht bereits erfolgt, online abschließen: https://3rpms-hotelsoftware.de/av

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