ℹ️ Aktuelle Information zur E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025 (Deutschland)

Zuletzt aktualisiert vor ungefähr einem Monat

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde von der Bundesgierung die Einführung der sogenannten E-Rechnungspflicht für B2B Umsätze beschlossen. Wir können Ihnen dabei vorab die Sorge nehmen: von Seiten 3RPMS® müssen Sie nichts weiter tun. Wie gewohnt übernehmen wir die Implementierung und Umstellung für Sie.

Aufgrund der aktuelle steigenden Anzahl an Nachfragen haben wir in diesem Artikel alle relevanten Informationen für Sie zusammengefasst:

Was ist die E-Rechnung?

Die E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist eine digitale Version der herkömmlichen Papierrechnung. Sie wird in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Im Gegensatz zu PDF-Dateien, die ebenfalls elektronisch versendet werden können, enthält eine E-Rechnung Daten in einem maschinenlesbaren Format (z. B. XML), das direkt in die Buchhaltungssoftware importiert und verarbeitet werden kann.

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Auch wenn die E-Rechnungspflicht grundsätzlich bereits zum 01.01.2025 eingeführt wird gelten sehr lange Übergangsfristen. Die wichtigsten Fristen für Sie im Überblick:

  • Ab dem 01. Januar 2025: Die erste Stufe der E-Rechnungspflicht tritt in Kraft. Dies bedeutet, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von elektronischen Rechnungen geschaffen werden. In dieser Phase entstehen für Unternehmen jedoch noch keine direkten Verpflichtungen hinsichtlich dem Ausstellen von E-Rechnungen. Papierrechnungen oder andere Rechnungsformate sind weiterhin erlaubt.
    Ab diesem Datum müssen Sie jedoch grundsätzlich in der Lage sein elektronische (Eingangs-)Rechnungen von Ihren Lieferanten verarbeiten zu können. Auch wenn Ihnen die meisten Lieferanten und Partner während dieser Zeit noch klassische Rechnungen senden dürften, besteht grundsätzlich die rechtliche Verpflichtung auch E-Rechnungen zu akzeptieren. 
    Wir empfehlen diesen Punkt mit Ihrem Steuerberater oder dem Anbieter des Systems mit dem Ihre Kreditoren verwaltet werden zu besprechen. 

  • Bis zum 31. Dezember 2026: In der Praxis haben Sie bis zu diesem Datum Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Erst ab dem 01.01.2027 greift die Pflicht zur Erstellung von E-Rechnungen. Diese Übergangszeit soll sicherstellen, dass alle betroffenen Unternehmen genügend Raum haben, um die notwendigen Anpassungen in ihren Prozessen vorzunehmen.

  • Bis zum 31. Dezember 2027: Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000,-€ haben sogar bis zu diesem Stichtag Zeit sich auf die E-Rechnung vorzubereiten.

Was ändert sich in 3RPMS®?

Auch wenn die Pflichten in der Praxis erst ab 01.01.2027 greifen arbeiten wir bereits heute an der Implementierung der E-Rechnung. Die Umstellung wird bereits Mitte 2025 erfolgen.

Für Sie ändert sich dabei nichts, die Rechnungserstellung erfolgt wie bisher. Wir setzen bei der E-Rechnung auf das sogenannte ZUGFeRD-Format. Das ZUGFeRD-Format als sogenanntes hybrides Format kombiniert dabei PDF und XML, so daß es weiterhin ein für den Gast lesbares PDF gibt, in dem jedoch die Rechnungsinformationen als strukturiertes XML eingebettet sind.

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