Wie kann ich umsatzsteuerfreie Stornorechnungen erstellen?

Zuletzt aktualisiert vor 6 Monaten

Reserviert ein Gast ein Zimmer und storniert nach Verstreichen der Stornierungsfrist, liegt zwar ein Schaden, jedoch kein Leistungsaustausch vor. Es handelt sich dann um einen echten, nicht steuerbaren Schadenersatz, die Stornokosten sind dann ohne Umsatzsteuer zu fakturieren.
Dabei ist beim Erstellen einer Stornorechnung darauf zu achten, dass keine USt ausgewiesen wird.

Bitte beachten Sie, das es u. U. im Einzelfall auf die genaue Ausgestaltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ankommen kann. Ob es sich bei Stornokosten um nicht steuerbaren Schadenersatz oder umsatzsteuerpflichtigen Umsatz handelt. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Steuerberater. Die nachfolgende Anleitung stellt keine steuerliche Beratung dar.

Bitte legen Sie nun zuerst unter "Einstellungen" eine neue Leistung "Stornokosten" mit MwSt Satz 0 % an. Wenn Sie die DATEV Schnittstelle nutzen pflegen Sie hier bitte das Buchungskonto für "erhaltene Schadenersatzleistungen" ein.

image



So fakturieren Sie Stornierungegebühren als Schadenersatz:

1. Buchen Sie auf die Reservierung die Leistung "Stornokosten" auf und ändern Sie den Preis der Leistung auf die zu berechnenden Stornokosten.

2. Setzen Sie den Zimmerpreis der betreffenden Zimmer auf 0,-

image



Hinweis: wenn Sie mit Inklusivpreisen arbeiten, also im Zimmerpreis weitere Leistungen enthalten
sind, müssen die Inklusivleistungen auch zwingend auf 0,- gesetzt werden oder komplett aus dem Zimmerpreis storniert werden!

image




Bitte warten!

Bitte warten... es dauert eine Sekunde!